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1. Die Zeit von Christi Geburt bis zum Regierungsantritt Karls des Großen - S. 288

1864 - Leipzig : Teubner
288 Die christliche Kirche des Abendlandes. genannte Amandus und Eligius das Kreuz gepredigt, doch mit geringem Erfolg. Da ward der Angelsachse Wilfrid (ob. 4) auf einer Reife nach Rom durch Sturm an die Küste verschlagen und fand für seine Predigt eine Thür offen l). Seitdem ward der Angelsachsen Herz für der Stammverwandten Elend erwärmt. Egberts (8 77, 6) Sendling Willibrord gieng mit glaubenseifrigen Begleitern dahin. Mit klarem Geist erkannte dieser die Notwendigkeit der Verbindung mit Rom, wenn nicht die neue Kirche in den Strudel des Frankenreichs versinken sollte. Er ließ sich von dem Papst zum Erzbischof (sein Sitz war Wiltaburg —Utrecht) weihn und seine angestrengten Sorgen und Arbeiten fanden, besonders nachdem von Karl Martell der wilde Heide Radbod gedemütigt worden war, reichen Lohn (j 739). Von seinen Schülern zogen Suidbert und der schwarze und Weiße Ewald zu den Sachsen, doch vor dem wilden Heidentum musten sie Weichen^). 6. Der bedeutendste Missionar wurde der Angelsachse Winfrid, mit dem Kirchennamen Bonifacius^) genannt, der Apostel der Deutschen, nicht allein als Verdränger des Heidentums aus einem großen Teil des heu- tigen Deutschlands, sondern auch als Gründer einer hierarchischen im Papst ihren Ausgangspunkt habenden Kirchenordnung, wodurch er zugleich den Bestand der deutschen Nationalität rettete und doch der fränkischen Herschast den mächtigsten Vorschub leistete^). Zu Kirton in Messer 683 aus vornehmem Geschlecht geboren, wandte er, in Klöstern wissenschaftlich und fromm erzogen, ücm der ihm im Staat eröffneten Aussicht sich mit glühendem Eifer der Sache der Heidenmission zu. Nicht entmutigt durch den ungünstigen Erfolg, den feine erste Reise zu den Frisen hatte (715), gieng er 718 nach Rom und empsieng von Papst Gregor Ii nicht allein die Bevollmächtigung, sondern auch die Aus- rüstungen mit Reliquien. Prüfend betrat er zuerst den Schauplatz, den er sich zur Wirksamkeit erlesen, doch glaubte er sich zu derselben erst in gemeinschaft- licher Arbeit mit Willibrord vorbereiten zu müßen. Gern hätte ihn dieser als Nachfolger auf seinem Stuhl gehabt, doch freudig entsagend schied Bonifacius 722 und zog ins alte Chattenland (Hessen), wo ihn zwar Gefahren genug umgaben, aber ihn nicht hinderten im Kloster Amanaburg (Amöneburg) die erste Stätte für die Kirche zu gründen. 323 ward er zum Reisebischof (epi- scopus regionarius) geweiht und drang nun, mit einem Schutzbrief von Karl Martell Dersehn, mutig in das Herz von Hessen und Thüringen ein. Wie er bei Geismar (Gäsmere im kurhessischen Amt Gndensberg) die Wodaneicho) fällte, so hat er viele andere Götzenbilder und -Heiligtümer umgestürzt. Ein Kandelaber auf dem Thüringer Wald (bei Altenberge) bezeichnet die Stelle, wo er das erste Kirchlein dem Herrn erbaut. Die Klöster Fritzlar, Hers- feld, Fulda (von seinem Schüler und Freund dem Abt Sturm errichtet) und Ohrdrufs (Orthorg) wurden die Stätten, von denen ans die Predigt des göttlichen Worts unter dem Volk erscholl und immer mehr und mehr Herzen gewann. Nachdem Bonifacius bereits 732 das erzbischöfliche Pallium von Rom gesendet erhalten hatte, ward er 738 zum drittenmal, von G r eg o r Iii 1 1) Läppend. I174. — 2) Der elftere gründete das Kloster Kaiserswerth im Rhein. — 3) Verschiedne Ansichten sind darüber, ob er diesen Namen bereits im Kloster an- genommen oder vom Papst Gregor Ii empfangen hat. — 4) Man kann kaum ent- scheiden, ob die fränkische Herschaft mehr beigetragen, die Thüringer und Hessen zu bekehren, oder deren Bekehrung zur Befestigung jener. S. Ranke Gesch. Deutschlands im Zeitalt. der Reformation t S. 7. Bonifacius hat bekannt, daß er zur Aus- richtung seines Werks der weltlichen Obrigkeit nicht entraten konnte. — 5) Grimm d. Myth. S. 523.

2. Die Zeit von Christi Geburt bis zum Regierungsantritt Karls des Großen - S. 312

1864 - Leipzig : Teubner
312 Die Abbasiden. von neuem zu den entehrenden Bedingungen H. Wenn aber nach dieser Seite hin des Reichs Größe gewartward, so waren aus einer andern Seite große Teile losgerissen. Als 785 die Aliden in Arabien einen Aufstand erregt hatten und besiegt mit Feuer und Schwert verfolgt wurden, entfloh Edris, ein Enkel Hassans, nach dem äußersten Westen, wo ihn 789 die Berberstämme jenseit des Atlasgebirgs zum geistlichen (Imam) und weltlichen (Emir) Oberhaupt erhoben. Zwar ward er 793 durch Gift, welches ihm der Chalif zu reichen befohlen hatte, aus dem Weg geräumt, doch sein S. Edris Ii behauptete das streich, für das er 807 die Hauptstadt Fezz gründete (Reich der Edrisiden). Ihn zu bekämpfen übertrug der Chalif 799 dem Ibrahim bin Aglab die Statthalterschaft in Kairwan und dieser entriß auch Edris Ii einige Gebiete, doch schien es ihm vorteilhafter sich ebenfalls unabhängig zu machen und er erreichte diesen Zweck, indem er die angesehnen Männer besei- tigte, das Volk aber durch Minderung der Abgaben und freundliche Milde an sich kettete (Reich der Aglabiden in Kairwan). Diesen Trennungs- gelüsten gegenüber mochte die schon von Mahadi eingeschlagne Politik, den Brüdern des Chalifen Anteil an der Herschast einzuräumen, zweckmäßig er- scheinen und Harun ordnete demnach 809 die Nachfolge so, daß sein ältester S. Amin, dem er 791 als fünfjährigem Knaben zu huldigen das Volk ge- zwungen hatte, das Chalisat und alle Länder "westlich von Mesopotamien, der zweite zu Amins Nachfolger bestimmte S. Mamun Persien und die östlich daran grenzenden Länder, der dritte Mut amen die nordöstlichen Gegenden des Reichs erhalten sollten. Welche Bruder- und Bürgerkriege aus dieser Anordnung Hervorgiengen, hat die folgende Periode zu erzählen. 4. Durch den Islam ist der Gegensatz zwischen Orient und Occident, gerade wärend der letztere auf Grundlage des Germanentums und der christ- lichen Kirche einer festern neuen Culturentwicklung entgegenschreitet, zu einem viel tiefern und unausgleichbarern Riß geworden. Die ungeheure Ausdehnung, welche ihm in kürzester Zeit der einende Fanatismus kriegerischer Stämme erkämpft hat, geht Hand in Hand mit einer Geistesbildung, welche, wenn ihr auch der tiefe Gehalt der Wahrheit mangelt, doch in allem Eracten und Praktischen die des christlichen Abendlands überbietet. Freilich zeigt sich schon in der Üppigkeit des Lebens, im unbeschränkten Despotismus der Verfall, die fernere Zertrennuug in selbständige Reiche scheint unvermeidlich. Doch ist damit die Gefahr, welche dem Oceident droht, nicht verschwunden, der Geist des Islam bleibt; und giebt es keine den Arabern an Wesen gleichgeartete Stämme, die er erfassen, durch die er eine Erneuerung des ersten Sturms herbeiführen kann? 1) Die Goldstücke, mit welchen der Tribut zu zahlen war, rnusten das Bild des Chalifen und seiner drei Söhne tragen. imnwlmwlst'fsk'.lllrrkmräut Braunschvvoig , o Bibliothek^,

3. Die Zeit von Christi Geburt bis zum Regierungsantritt Karls des Großen - S. 173

1864 - Leipzig : Teubner
Die Goten. Des Kaisers Valens Tod. 173 die katholische Kirche festen Bodens und behauptete sich, da die dortigen Goten nicht von der Wanderung mit fortgerissen wurden. Zu den Donaugote n kam das arianische Christentum wol auf vielen Wegen, aber haupt- sächlich durch Vulfila, welcher (geb. 311)2) bei langem Aufenthalt in Con- stantinopel, fei es als Geisel oder in anderen Verhältnissen, bekehrt, von Eusebius zum Bischof geweiht (also vor dessen Todesjahr 341) und nach der Heimat zurückgesandt ward. Mit welchem Eifer und mit welcher Einsicht er seinen Beruf erfaßte, zeigt, daß er das alte Runenalphabet zur Lautbezeichnung unter Benützung der römisch-griechischen Buchstaben rungestaltete und erweiterte und nun den größten Teil der heiligen Schrift in seine heimische Sprache über- trug. Gottes Wort war das erste deutsche Schriftwerk und dies hat auch bei uichtgotischen Stämmen Verbreitung und Bewarung gefunden^). Bald sammelte Vulfila aus feinen Stammesgenossen eine zahlreiche Gemeinde. Nun war bei den Tervingen mächtig geworden Athanarich, nicht König, sondern Richter sich nennend, ein Mann ächt deutscher Festigkeit und Gesinnung, dadurch aber eben dem ererbten heidnischen Götzendienst ergeben. Blutige Verfolgung ließ er über die Christen ergehn. Vulfila wollte seine noch schwachen Kinder nicht durch Gefahr vom Glauben abdrängen lassen. Er wanderte mit ihnen 348 in das Römerreich und erhielt vom Kaiser Conftantius Wohnsitze am Hämus in dem untern Mösien (Mö sog oten). Hier wirkte er noch lange durch Predigt und Schrift erbauend und die Sitten durch Gesetz veredelnd in einer Weise, daß man ihn einen zweiten Moses nannte (7 38i). Das Christentum gewann doch wieder Eingang bei den Tervingen; namentlich flüchteten zu ihnen Leute von der Secte der Audianerh aus Syrien und fanden solchen Anhang, daß Athanarich 370 sich abermals zu blutigen Verfolgungen getrieben fühlte. Indes fanden die Christen einen Schützer in Friti gern, einem Häuptlinge, welcher der wachsenden Macht Athanarichs, vielleicht dessen Streben nach erblichem Königtum entgegentrat und deshalb alle unzufriedne und bedrängte um sich sammelte. Kam es zum Kampfe zwischen den beiden Partein, so kann er nicht lang gedauert haben. Fritigern fetzte sich mit den Seinen dicht an der Donau (in der heutigen Wallachei), wärend Athanarich die nördlichern und östlichern Gegenden des Tervingenvolks behauptete. 2. Auchbei den Greutungen hatte sich ein Häuptling aus demama- l un gen-Geschlecht, Hermanrich, zu königlicher Gewalt emporgeschwungen, welche er vorzugsweise auf die Unterwerfung fremder Stämme, besonders der Rovo lauen gegründet zu haben scheint. Er stand bereits im höchsten Alter, als der Schwarm der Hunnen unter Balamer seine Grenzen bedrohte und dies das Gegenstreben der eifersüchtigen Goten und untertänigen Völker zum offnen Widerstände weckte Die Rorolanen fielen ab und gerade, wo er zum härtesten Kampfe der Kräfte Einigkeit höchst nötig hatte, sah der Greis die Frucht seines Strebens zerfallen. Da gab er sich verzweifelnd selbst den Tod 5). 1 1) Der gotische Bisch. Theophilus unterschrieb die Beschlüsse, des Concils zu Nicäa. Vgl. Pallm. S. 65. — 2) S. Pallm. 66 ff. — 3) Die Übersetzung war zunächst zum Vorlesen in den kirchlichen Versammlungen bestimmt, dem Votke im Ganzen Lesen und Schreiben beizubringen lag schwerlich in der Absicht. Die Ver- breitung des Bibelwerks folgert man mit Recht aus den Fundstellen der Handschriften. W. Wackernagel deutsche Littgesch. S. 18. — 4) Audius, ein Laie in Cölesyrien, nahm um 340 an den unchristlichen Sitten in den Gemeinden Anstoß und stiftete endlich eine Secte, die klösterlich abgeschieden durch Handarbeit sich selbst ernährte. Vom wahren Glauben wich sie durch anlhropomorphische Ansichten von Gott (Körper- lichkeit) ab. Audius wurde ans die Anklage der Verleitung zum Ungehorsam nach Skythien verbannt. — 5) Die Sage läßt ihn von zwei Roxolanen, welche deir Tod

4. Die Zeit von Christi Geburt bis zum Regierungsantritt Karls des Großen - S. 148

1864 - Leipzig : Teubner
148 Die Entwicklung der christlichen Kirche bis zu Constantiuus. in der Kirche vorhanden, welche in falscher Auffassung des Zusammenhangs zwischen A. und N. T. die Annahme und Befolgung des jüdischen Cärimonial- gesehes den Christen auferlegen wollten; niemals fehlte es an Eiferern, wel- chen die Kirchenzucht namentlich gegen die, welche in Schwachheit verleugnet hatten, nicht streng genug sein konnte, und im Gegensatz dazu wiederum zu weit gehenden Gegnern; auch blieben Verschiedenheiten in der Auslegung einzelner Stellen, namentlich prophetischer (vom 1000jährigen Reich, Chi- liasten und Antichiliasten), nicht aus. Weit schlimmer wurden die thörichten Unternehmungen d'as Christentum durch Umdeutung mit den philosophischen und alten heidnischen Religionssystemen in Einklang zu bringen, von wo aus dann der Schritt zu offner Leugnung nicht weit war. Die wichtigsten, weil gefährlichsten Seeten wurden a) die Gnostiker, schon vom Beginn des zwei- ten Jahrhunderts cub). Indem sie das tiefre Erkennen der Glaubenslehre namentlich in ihrem systematischen Zusammenhang (yvco<ng) als eine wenigen verliehne Gnadengabe annahmen, suchten sie das Christentum als eine Vollen- dung der seit den ältesten Zeiten von Religionsstiftern und Weisen (besonders Zoroaster) vorgetragnen Lehrern darzustellcn, wobei sie sich immer weiter verirrten und bald das A.-T. anerkennend bald verwerfend, in zahlreiche Verschiedenheiten auseinarider liefen, b) Die Manichäer, von einem sich Mani nennenden Gelehrten irr Persien (276 von Varanes 1 hingerichtet) gestiftet, welche ganz den altiranischen Dualismus lehrten, Chrisirrm zu einem im Scheinkörper lebenden und gestorbnen Princip, ihren Stifter aber zrr dem von ihm verheißnen Paraklet machten und die in den alten orientalischen Reli- gionen auf's feinste ausgebildete Askese sich aneigneten. Den durch Spaltungen entstehenden Ärgernissen und den Verführungen durch Jrrlehrer zu wehren und in der Einheit der Kirche zu Widerstand und Wirksamkeit Kraft zu ver- leihn muste die Rechtgläubigkeit (Orthodoxie) festgestellt und verteidigt werden und dies Streben hat ebenso eine Menge literarischer Erscheinungen hervorgerufen, wie zur Ausbildung der Kirchenversassung wesentlich beige- tragen. Die letzte Verfolgung des Christentums und der Sieg. § 38. 1. Die Verfolgungen der Christen im Römerreiche giengen zuerst von tyrannischer Laune (Nero und Domitianus) aus, gewannen dann (Traianus) den Charakter einer Bestrafung für Widerspänstigkeit gegen das Staatsgesetz, wozu sich (Marcus Aurelius) die Überzeugung von der Vortrefflichkeit der Philosophie gesellte. Seitdem wurden sie ein heftiger Kampf für die Aufrecht- erhaltung des alten gegen die immer mehr hervortretende Notwendigkeit einer gänzlichen Umgestaltung (Septimius Severus, Mariminus Thrax, Decius, Gallus, Valerianus). Alle erfüllten sie auf das vollständigste den Zweck, um dessen willen der Herr sie zuließ: die innere Reinigung, die Sonderung der Spreu vom Weizen und die äußere Erscheinung der Herlichkeit des Glaubens. Der Martertod der Blutzeugen verfehlte die Absicht der Abschreckung, die freudige Standhaftigkeit und der getröstete Mut beim Sterben lenfteu viel- mehr die Herzen gleichgültiger, ja hassender dem Evangelium zu. Die Erteiler der Blutbefehle empfandeu, daß sie statt zu unterdrücken die Gemeinde des Herrn nur vermehrt hatten. Seit Gallienus' Edict (§ 32, 3) erfreute sich die 11 11 Der früheste Gnostiker war Cerinthus.

5. Die Zeit von Christi Geburt bis zum Regierungsantritt Karls des Großen - S. 151

1864 - Leipzig : Teubner
Die christliche Kirche unter Constantinus. 151 sich taufen ließ, beweist doch, daß sich selbst der Offenbarung demütig unter- zuordnen ihm schwer ward 0. Von der Kirche hat er sich in seiner Gesinnung nicht abgewandt, vielmehr für dieselbe große Thätigkeit entwickelt. Dir christliche Kirche unter Constantinus. § 39. 1. Kämpften mm auch noch die Heiden mit Wort und Thal gegen das Evangelium, die Kirche steht doch festgegründet da; die höchste weltliche Obrig- keit hat aufgehört sie zu befeinden, sich zu ihrem Schutz nach außen, zur Vollziehung ihrer Beschlüsse, zur Beschaffung der ihr nötigen Mittel bekannt. Frei und ungehindert kann sie ihr heiliges Wort verkünden und ihre Sacra- mente spenden; keine Furcht hält mehr zurück in ihren Schoos gu treten. Hoch und herlich ragen ihre Gotteshäuser empor; von den heidnischen Altären schwindet mehr und mehr der Opferrauch und bald sinken die schönen Götzen- bilder rmd die Säulentempel in den Staub. Glücklicher Weise haben wir Zeugnisse genug von dem die Kirche durchdringenden Glaubensleben und von den günstigen Wirkungen, welche durch ihren Sieg in allen Teilen des Römer- reichs hervorgerufen wurden, daß wir über die hervortretenden Schäden die innere Herlichkeit nicht übersehn können. Denn 1) ward, da der Kaiser Schutzherr der Kirche ward, die weltliche Gewalt und die Neigung von deren Trägern bei den innern Streitigkeiten das maßgebende, so daß was der Kirchenzucht allein angehörte, der Verfolgung verfiel. 2) Durch dasselbe Ver- hältnis ward die auf natürlichem Weg ausgebildete kirchliche Verfassung zu einer Hierarchie, indem sie sich nicht cutf die Kraft des Wortes, das Recht des Amtes und die persönliche Geltung stützte, sondern auf den weltlichen Schutz, daher auch der Gefahr der Verweltlichung ausgesetzt war. 3) In Folge der Erklärung des Christentums zur Staatsreligion wurden, namentlich da die Kaiser bald Gewalt dabei anwandten, viele Heiden ohne innere Bekehrung in den Schoos der Kirche getrieben. 4) Zu diesen fauleil Christen gesellten sich noch die Lauen, welche nach dem Aufhören der Drangsale in Sicherheit die Wachsamkeit und den Eifer verloren. Wenn wir in dem Siege der christ- lichen Kirche die größte Wolthat für deren Fortbestehn erblicken, so können wir nicht verkennen, wie sich bald immer mehr die Zeichen häufen, daß die römische Menschheit zur Trägerin des Evangeliums nicht geschickt ist'). 2. Der einreißenden Lauheit und Verweltlichung treten eine vorüber- gehende und eine bis auf den heutigen Tag fortwirkende Erscheinung gegen- über. In Afrika bildete sich seit 3u die Sekte der Do natisterg) aus. Indem sie nicht ganz mit Unrecht eine strengre Bestrafung derer, welche verleugnet hatten, und eine thätigere Sorge der Kirche für die gefallnen, irrenden und sündigenden begehrten, giengen sie darin zu weit, daß sie der Kirche, welche in Lehre und Leben nicht reine Mitglieder dulde, den Charakter einer solchen absprachen und eine vollständige Trennung der Kirche und des Staates for- derten, also der irdischen unvollkommnen und der Vervollkommnung zustreben- 1 1) Einen Bcweis dafür liefert der von Euseb. vit. Const. Il 64 fs. mitgeteilte Bries, deu er in der arianischen Streitiakeit erlieh, inbem er den Glauben an eine gottliche Vorsehnng sür das Wesentliche un Christcntnm erklarte. — 2) Man lesc bic Schilberung der gesellschaftlichen Zustanbe in Nom bei Amm. Marc. Xiv 6. Die ab- scheulichcn Grausamkciten, welche nntcr Constantins geübt wurben, gehoren aitch zu biesen Zeichen. — 3) Den Namen erhielt sie von Donatus, welcher 313 zum Bischof von Karthago gewàhlt wurbe.

6. Die Zeit von Christi Geburt bis zum Regierungsantritt Karls des Großen - S. 230

1864 - Leipzig : Teubner
230 Chlodovcch, der Gründer des Frankenreichs. des Großen Gebiet Aufnahme fanden (§ 59, 4), unterwarf sich das ganze Volk Chlodovcch. Da das nördliche Gebiet der Unterworfnen zwischen Main und Neckar später durchaus fränkisch erscheint, so ist jedenfalls eine völlige Abtretung und Besiedlung damals erfolgt, wärend dem übrigen Volk nach seinem Recht in seinen Sitzen unter fränkischer Hohheit zu wohnen gewärt wardj. Als in jener Schlacht Chlodovcch feine Franken fliehen sah, da rief er zu Jesu Christo, von dem ihm Chrotechilde gesagt, daß er der Sohn des lebendigen Gottes sei, Hülfe den Bedrängten sende und Sieg gebe denen, die auf ihn hoffen, und gelobte ihm, da die Götter, zu denen er gebetet, ihn ver- lassen, wenn er ihm den Sieg über die Feinde gewäre und so feine Macht erfahren lasse, an ihn zu glauben und sich taufen zu lassen. Willig nahm er nach dem Sieg den Unterricht des Bischofs Remigius von Rheims an und am Weihnachtsfeste 496 empfieng er durch dessen Hand die heilige Taufe, mit ihm seine Schwestern Alboflede und die vorher arianisch getaufte Lan- techild und dreitausend Franken. Daß seine Bekehrung sofort die aller seiner, geschweige denn sämtlicher Franken nach sich gezogen habe, wird durch Zeug- nisse widerlegt, aber die Kirche hat seit dieser Zeit ohne Kampf das ganze Volk zu ihren Bekennern gewonnen. Schien die katholische Kirche im Westen schutzlos den Arianern erliegen zu müßen, so hatte sie nun einen festen Hort, zugleich einen Haltpunkt den östlichen und nördlichen Völkern ihre Arbeit zu Teil werden zu lassen, ihre Erhaltung und Weiterentwicklung ist wesentlich eine Folge des Übertritts von Chlodovech. Er selbst ist durch denselben nicht von hinterlistigen und blutigen Gewaltthaten abgehalten worden; nur seine Lust zum Kampf erhielt eine Glaubensstärkung und den Vorteil, welcher ihm die katholischen Untertanen der Arianer gewirrten, hat er reichlich ausgebcu- tct. Gleichwol ist zu viel behauptet, daß eine bewuste kluge Politik ihn ge- leitet, den Bekehrungsversuchen, welche Arianer machten, zu widerstehn und die katholische Kirche zu wählen. Auf diese wies ihn seine ganze Umgebung hin, sein Entschluß konnte nicht anders fein2). 4. Der Gedanke, daß Chrotechilde ihrem Gatten Rache an dem Mörder ihres Vaters und Mutter Guudob ald zu nehmen angelegen habe, ist nicht abzuweisen, obgleich Chlodovech gewis auch andre Beweggründe hatte und der Ausgang den Erwartungen jener nicht entspracht). Schon im Jahre 499 hatte Chlodovech Gundobald Krieg angekündigt und dieser wnste, daß eine starke Partei in seinem Lande, jedenfalls die katholischen Romanen, für die Franken bearbeitet sei, schwerlich aber war ihm bekannt, daß sein Bruder- Gode gi sil, w-lcher von Genf aus einen Teil des Burgunderlands beherschte, entweder selbst Chlodovech zum Krieg aufgesordert oder ihm im geheimen sei- nen Beistand versprochen habe. Bei Dijon kommt es 500 zur Schlacht und da Godegisil mit seinem Heer und den Romanen zu Chlodovech übergeht, wird Gundobald dergestalt geschlagen, daß er in die südlichste Gegend seines Reichs, nach Avignon (Avenio) sich zurückzieht. Hier hat ihn Chlodovech belagert, dann aber gegen Zahlung eines Schossesh freigelassen. Ünterdes hat Godegisil, wahrscheinlich als Preis seines Verrats, das Burgunderland unter seine Herschast genommen, aber nachdem er neue Kräfte gesammelt, 1) Die Kritik der Quellen und die Vherlegnng der frühern Ansicht, die Ent- scheidungsschlacht sei bei Tolbiacum (Zülpich) erfolgt, s. bei Innghans S. 38—47. — 2) Innghans S. 52 — 65. — 3) Greg. v. Tours erwähnt Ii 32 nichts von Chro- techilde, aber Im 6 ist sie diejenige, welche ihre Sohne zum Kriege treibt. — 4) Gregor erwähnt die Bedingung eines jährlichen Tributs, gibt aber selbst an, daß Gundobald ihn bald zu zahlen aufgehort habe.

7. Die Zeit von Christi Geburt bis zum Regierungsantritt Karls des Großen - S. 273

1864 - Leipzig : Teubner
Das Westgotenreich. 273 näen seine Sitten und seine Sprache, aber auch eine gewisse politische Selb- ständigkeit bis aus den heutigen Tag behauptet hat, benützten die Unruhn sich auszubreiten, allein Leuwigild eroberte 581 einen Teil ihres Landes, zwang sie zum Hohn die Stadt Victoriaeum (Vittoria) zu dann und veran- laßt durch seine Strenge viele nach den östlichen Abhängen der Pyrenäen zu ziehn, von wo sie auch einen Teil der Ebne einnahmen und dem Lande ihren Namen gaben (Waskonen, Gascogne). Die Hülse, welche die Frankenkönige Childebert Ii und Chilperich dem empörten Sohn leisten wollten, hielt er schlau zurück, indem er für seinen zweiten Sohn Reccared (Richared) um des letzlern Tochter Rigunthe warb (s. 8 70, 4 und 5); die Sueben erlitten eine Niederlage und 584 ergab sich Hispalis. Hermenegild entkam, ward aber von den Griechen, denen er sich anvertraut, um Geld an den Vater verraten, der ihn nach Valencia verbannte, dann aber bei einem Fluchtversuch 585 enthaupten ließ. Jngunde suchte zu den Franken zu entkommen, die Griechen aber schifften sie ein, um sie nach Constantinopel zu führen, und sie starb unterwegs in Afrika. Der Krieg, den deshalb Gunthramm anfieng, diente nur Leuwigilds Macht zu vergrößern (8 70, 5). Und auch dem Suebenreich machte L. 585 ein Ende. In dem Nordwestwinkel der pyrenäischen Halbinsel hatte sich das kleine Volk behauptet und durch Raubzüge gefristet, aber kein kräftiges Volksleben entwickelt. Unter König Chararich (Karrarich) und dessen Sohn Theodemir (561) trat die gestimmte Geistlichkeit zur katholischen Kirche über und der Beistand, den König Mir (Miro) Hermenegild leistete, war dadurch motiviert. Nach Mirs Tod (583) zwang ein Empörer Andeca seinen Sohn Eborich (Enrich) ins Kloster zu gehen, gab aber dadurch Leuwigild Veran- lassung 585 das Land zu unterwerfen. 3. Bei einem Religionsgespräch, welches Reccared (586—601) zwischen den katholischen und arianischen Bischöfen veranstaltete, erwies sich die Kraft der Wahrheit, welche die erstern besaßen, und der mit geringem Widerstand er- folgte Übertritt des gesamten Volks bezeugt, wie der Arianismus nur, wo er sich mit politischer Leidenschaft verband , eine Art Glaubenseifer hervorzurufen vermochte: Beobachtungen, welche durch Geltendmachung des Umstands, daß die größere Zahl der Reichsbewohner katholisch war, weder widerlegt noch geschwächt werden. Rasch erfolgte nun die gänzliche Verschmelzung der beiden Völker, aber das Reich gieng trotzdem um so schneller dem Untergang entgegen, _ weil l) in dem üppigen Klima durch die römische Lebensfeinheit die Kräftigkeit des germanischen Volkstums absorbiert, der größte Teil der Goten unkriege- risch und unsittlich ward, 2) um so mehr die innern Unruhn durch das Wahl- recht sich häuften und steigerten, 3) der Einfluß, welchen die Könige der Geistlichkeit, um das Gegengewicht gegen die Großen zu haben, einräumten, diese selbst zur Weltlichkeit, anderseits aber auch zur Unduldsamkeit verleitete. Die von Recared 589 nach Toletum (Toledo, das schon längst Königssitz ge- worden war) berufne Kirchenversammlung (67 Bischöfe, darunter 5 Metro- politen) beschäftigte sich ernst mit der Kirchenzucht, und der König that alles mögliche zur Hebung und Kräftigung der Kirche. Auch begann er die Ent- wersung eines einheitlichen Rechts. Glück begleitete ihn in seinen Kriegen gegen die Franken, Griechen und Basken und er starb in Frieden, Und dennoch nach seinem Tod neue Verwirrung. Seinen Sohn Liuva Ii (601 — 603) tödete Witerich (Widern, 603—610), aber die Schmach, welche er von den Frauken erlitt (8 70, 6), das Ungeschick, welches er in allen Unternehmungen bewies, und seine Gewaltthätigkeit veranlaßten eine Verschwörung und seine Ermordung. Die kurze Negierung Gundemars (610—612) war durch Dietsch, Lehrbuch d. Geschichte. Ii. Bd. 1. Abth. 2. Aufl. 18

8. Teil 1 - S. 40

1862 - Leipzig : Teubner
40 war: Königtum, Aristokratie, Oligarchie, Tyrannis, Timokratie, Demokratie, Ochlokratie. Aus den griechischen Staaten treten zwei als die bedeutend- sten hervor, Sparta und Athen, Repräsentanten entgegenge- setzter Richtungen, des dorischen und ion ischeiv Charak- ters, von denen jener stetige Kraft, Tiefe und Festigkeit der Empfindung, Abneigung gegen alles Neue und Fremde, dieser Reizbarkeit, Raschheit, lebendiges Streben nach Höherem (damit freilich auch Jagen nach Neuem) als Grundzüge hat, jener das aristokratische, dieser das demokratische Princip vertritt. Sparta. § 54. Als nach der Besitznahme Lakoniens Aristodemos (§ 50) gestorben war, ward das Königtum seinen beiden Söhnen Eury- sthenes und Prokies, gemeinschaftlich übertragen mit der Be- stimmung, daß stets ein Eurysthenide (Agiade vom zweiten König Agis) und ein Proklide (Eurypontide von Prokies’ Enkel Eurypon) mit einander regieren sollten. Der Staat verfiel ]) durch die Zwie- tracht der Königshäuser, 2) durch die fortwärenden Kämpfe gegen die Nachbarn und frühem Einwohner, 3) durch den in Folge davon ausgebildeten unfügsamen Sinn der Bürger. Retter ward der Eury- pontide Ly kur go s, der nach gewissenhaft für seinen Neffen Cha- rilaos geführter Vormundschaft längere Reisen machte (Einführung der Homerischen Gesänge in Sparta) und sich dann vom delphi- schen Gotte zum Gesetzgeber weihen ließ (884. § 52, 1 a). Die lykurgische Verfaßung. § 55. Zweck der Gesetze (Qrjtqca genannt, weil sie nicht schriftlich, sondern nur mündlich von Geschlecht zu Geschlecht überliefert wurden) war, dem Staate siegreiche Kraft nach innen und außen zu verleihn durch Bildung der Bürger zur Tüchtigkeit und Fernhaltung jedes andern Interesses. I) Einteilung der Bevölkerung: l) die Spartiaten, die Dorer, allein Vollbürger und unter sich mit Ausnahme der Kö- nigsfamilien gleich, eingeteilt indie drei dorischen Phylen, (Hyl- leis, Dymanes, Pamphyloi; Unterabteilungen: Oben). Die Haupt- stadt bestand aus 5 nàtoci. 2) die Ttegioikot (Lakedämonier), die freiwillig unterthan gewordnen frühem Einwohner, persönlich frei, zu Heerdienst und Abgaben verpflichtet, aber ohne Stimme in der Volksversammlung. 3) die eixojxcu (von exelv), Leibeigne des Staats. Die wegen geleisteter Kriegsdienste freigelaßenen hießen veoöccficoöeig. Ii) Regierungsgewalten: l) die Könige, nur im Kriege als Heerführer unumschränkt, im Frieden Vorsitzer des Rats und Richter, besonders in Familienangelegenheiten, Vertreter des Staats bei den Opfern. 2) der Rat (yeqovöia), 28 über 60 Jahre

9. Teil 1 - S. 90

1862 - Leipzig : Teubner
90 Zweite Hauptperiode der römischen Geschichte. Rom Republik 509 — 30. i Erste Periode der Republik bis zu den Licinischen Gesetzen 509 — 366. 1) Bis zur Einführung1 des Volkstribunats 509 — 493. § 123. Mit der Abschaffung des Königtums wird Rom eine aristokratische Republik. Indem jetzt l) gewis das Recht des Beschlusses über Krieg und Frieden, der Ernennung der Magistrate, der Annahme oder Verwerfung der Gesetze, und der letzten Entscheidung in Processen an die Centimen gelangt ist, 2) angesehne und reichere Plebejer Aufnahme in den Senat ge- funden haben (conscripti), ist allen freien Einwohnern ein dem Vermögen und den Leistungen entsprechender Anteil an den Rechten des Bürgertums gewärt; indem aber den Patriciern das Recht zur Bekleidung der Aemter ausschließlich und (den comi- tiis curiatis) die Bestätigung der Wahlen und der Gesetzesbe- schlüsse Vorbehalten bleibt, bildön diese den bevorrechteten Ge- burtsadel. An die Spitze des Staats traten zwei auf ein Jahr ernannte Consules (anfänglich praetores, dann iudices) mit allen Befug- nissen und Insignien des Königtums, mit Ausnahme des Prie- stertums, das durch einen dem pontifex maxumus untergeordneten r ex sacrificulus verwaltet ward. Zwei quaestor es wurden zur Verwaltung des Schatzes gewählt. Da die höchste obrigkeit- liche Gewalt durch die Collegialität und Zeitweiligkeit des Amts beschränkt war, erlangte der Senat als bleibende Behörde einen umfänglichem Einfluß und die eigentliche Regierungsgewalt, so daß die Magistrate allmählich zu Vorsitzern und Ausführern herabsanken. Es entwickelte sich nun ein dreifaches Streben: ])nach Siche- rung gegenüber der obrigkeitlichen Gewalt, 2) nach Ausgleichung des Standesunterschieds zwischen den Bürgern, 3) nach Verbeße- rung der äußern Lage für die durch die Lasten des Bürgertums und die Ausübung des strengen (Knechtschaft verhängenden) Schuldrechts gedrückten ärmern Bürger. Daß in den dadurch erzeugten langen innern Kämpfen kein Umsturz, sondern nur allmähliche und eben dadurch solide Um- bildung erfolgte und das Volk nach außen hin kräftig und einig blieb, ist ein glänzender Beweis für die Charakertüchtigkeit der Römer. § 124. Nach der Ueberlieferung waren 509 die ersten Con- suln Brutus und Tarquinius Collatinus. Eine Verschwö- rung zu Gunsten der Tarquinier ward durch Hinrichtung der 1 eil-

10. Mittlere und neuere Geschichte - S. 72

1861 - Eisleben : Reichardt
Anhang l. Die Regenten -er deutschen Hanptstaaten seit den Freiheitskriegen. 1. Oestreich. 1835—1848 Ferdinand I., Nachfolger des Kaisers Franz. 1848 Franz Joseph, Neffe des vorigen. Im Kriege gegen das von Louis Napoleon un- terstützte Sardinien verlor er 1859 die Lom- bardei an Victor Emanuel Ii. 2. Preußen. 1840—1861 Friedrich Wilhelm Iv., Nachfolger Friedrich Wilhelm Iii. Unter seiner nach Außen hin meist friedlichen Regierung kamen durch Vertrag 1849 die Ho- tz e n z o I l er n s ch e n Fürstenthümer und ein kleines Gebier am Jade-Busen an Preußen, doch mußte die Herrschaft über Neufchatel (Neuenburg) 1857 aufgegeben werden. Während der Krankheit des Königs (1857 bis 1861) führte dessen Bruder, der Prinz von Preußen, die Regentschaft. Er folgt am 2. Januar 1861 als 1861 Wilhelm I. Es ist sein Bestreben besonders darauf gerichtet, die bereits jeit 1850 unter seinem Vorgänger in Preußen eingeführte Constitution zu befesti- gen und zu vervollkommnen.
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